Rentner und IV-Rentner: Sie können einen Kredit beziehen, falls Sie keine Ergänzungsleistungen erhalten.
Grenzgänger mit einer L-Bewilligung: Sie sind seit mindestens 12 Monaten im Besitz der L-Bewilligung und arbeiten seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz.
Grenzgänger mit einer G-Bewilligung: Sie müssen seit mindestens 3 Jahren für den gleichen Arbeitgeber tätig sein.
Studenten: Sie können einen Kredit beziehen, falls Sie während dem Studium Erwerbstätig sind.
Temporär Angestellte: Sie müssen mindestens 1 Jahr für den gleichen Arbeitgeber tätig sein.