Rentner (auch IV-Rentner), Grenzgänger, Studenten und Temporär Angestellte

Rentner und IV-Rentner: Sie können einen Kredit beziehen, falls Sie keine Ergänzungsleistungen erhalten.

Grenzgänger mit einer L-Bewilligung: Sie sind seit mindestens 12 Monaten im Besitz der L-Bewilligung und arbeiten seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz.

Grenzgänger mit einer G-Bewilligung: Sie müssen seit mindestens 3 Jahren für den gleichen Arbeitgeber tätig sein. 

Studenten: Sie können einen Kredit beziehen, falls Sie während dem Studium Erwerbstätig sind.

Temporär Angestellte: Sie müssen mindestens 1 Jahr für den gleichen Arbeitgeber tätig sein.

Kreditprozess

1. Kreditantrag

Füllen Sie den Kreditantrag online aus – kostenlos und diskret. Innerhalb 24 Stunden erhalten Sie eine Rückmeldung von uns. Falls Sie Fragen zum Antrag haben, kontaktieren Sie uns über unseren Live Chat, telefonisch oder per E-Mail.

2. Kreditentscheid

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen holen wir die günstigste Offerte für Sie ein. Da wir mit diversen Banken zusammenarbeiten, erhalten Sie das beste Angebot.

3. Kreditauszahlung

Sie erhalten Ihr Geld nach Unterzeichnung des Kreditvertrages und nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist auf Ihr Konto überwiesen.

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