Häufige Fragen

Die Voraussetzungen für einen Kredit sind:

  • Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein
  • Besitz der Schweizer Staatsbürgerschaft oder einer Niederlassungsbewilligung (B, C, L oder G)
  • Mindestalter 18, Höchstalter 69 Jahre
  • Mindestens ein monatliches Netto-Einkommen von CHF 2’500.-
  • Kreditfähigkeit

Für einen vollständigen Kreditantrag benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Kopie Ihrer ID oder Ausländerausweises
  • Kopien der letzten 3 Lohnabrechnungen (falls vorhanden auch von Ihrem Nebenerwerb)

Falls verheiratet: Erfassen Sie auch Ihren Ehepartner, so erhöht sich Ihre Chance auf einen positiven Kreditentscheid. Dafür benötigen wir die gleichen Unterlagen auch von Ihrem Ehepartner.

Nach Absenden des Kreditantrags erhalten Sie innert 24h eine Rückmeldung von uns. Der Kreditantrag sowie der ganze Bearbeitungsprozess sind für Sie kostenlos.

Um einen Kreditantrag stellen zu können, müssen Sie mindestens ein Netto-Einkommen von CHF 2’500.- beziehen.

Gemäss Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist die Kreditvergabe verboten, falls sie zu einer Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt.

Die maximale Summe beträgt CHF 250’000.-

Die maximale Laufzeit beträgt 120 Monate.

Sie entscheiden selbst über die Summe und die Laufzeit.

Ja, die Kreditzinsen sind von der Einkommensteuer absetzbar.

Den Zinsausweis erhalten Sie anfangs Jahr kostenlos von der Bank. Diesen müssen Sie Ihrer Steuererklärung beilegen.

Ja, Sie können Ihren bestehenden Kredit ablösen. Nennen Sie uns im Kreditantrag Ihre bisherige Bank.

Ja, Sie können Ihren bestehenden Kredit erhöhen, falls Sie die Voraussetzungen (Kreditfähigkeit) erfüllen. Stellen Sie uns einen Kreditantrag und wir überprüfen es für Sie.

Rentner und IV-Rentner: Sie können einen Kredit beziehen, falls Sie keine Ergänzungsleistungen erhalten.

Grenzgänger mit einer L-Bewilligung: Sie sind seit mindestens 12 Monaten im Besitz der L-Bewilligung und arbeiten seit mindestens 12 Monaten in der Schweiz.

Grenzgänger mit einer G-Bewilligung: Sie müssen seit mindestens 3 Jahren für den gleichen Arbeitgeber tätig sein. 

Studenten: Sie können einen Kredit beziehen, falls Sie während dem Studium Erwerbstätig sind.

Temporär Angestellte: Sie müssen mindestens 1 Jahr für den gleichen Arbeitgeber tätig sein.

B-Bewilligung: Sie müssen seit mindestens 6 Monaten im Besitz der B-Bewilligung sein.

C-Bewilligung: Es bestehen keine zusätzlichen Einschränkungen und somit gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei Schweizern.

Sie können als selbstständig Erwerbender einen Kredit beantragen, dafür brauchen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Kopie Ihrer ID oder Ausländerausweises
  • Kopie der letzten detaillierten Steuerveranlagung

Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch.

Sie können sich mit der Ratenversicherung gegen Zahlungsunfähigkeit durch Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit versichern. Dies können Sie im Antragsformular auswählen oder uns bei einem persönlichen Gespräch mitteilen.

Sämtliche Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt. Der Schutz der Privatsphäre unserer Kunden ist uns ein sehr grosses Anliegen. Ausserdem sind alle Mitarbeitenden gesetzlich zur Schweigepflicht verpflichtet.

Kreditprozess

1. Kreditantrag

Füllen Sie den Kreditantrag online aus – kostenlos und diskret. Innerhalb 24 Stunden erhalten Sie eine Rückmeldung von uns. Falls Sie Fragen zum Antrag haben, kontaktieren Sie uns über unseren Live Chat, telefonisch oder per E-Mail.

2. Kreditentscheid

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen holen wir die günstigste Offerte für Sie ein. Da wir mit diversen Banken zusammenarbeiten, erhalten Sie das beste Angebot.

3. Kreditauszahlung

Sie erhalten Ihr Geld nach Unterzeichnung des Kreditvertrages und nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist auf Ihr Konto überwiesen.

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